Neues Parkraummanagement am Flugplatz Worms

Fragen & Antworten

Ab dem 01. September 2025 führt die Flugplatz GmbH Worms ein automatisiertes Parkraummanagement ein.
Ziel ist es, die vorhandenen Flächen gerecht zu nutzen, den Verkehrsfluss zu sichern und die Kosten für Pflege und Instandhaltung transparent umzulegen.

1. Warum wird das Parkraummanagement eingeführt?

  • Der Flugplatz Worms ist ein öffentlicher Verkehrslandeplatz mit Betriebspflicht. Damit verbunden sind hohe Anforderungen an Ordnung, Sicherheit und Instandhaltung.

  • In der Vergangenheit kam es immer wieder zu wildem Parken auf Grünstreifen oder Zufahrten. Das führte zu Behinderungen, zusätzlichen Kosten und Sicherheitsrisiken.

  • Mit dem neuen System wird klar unterschieden: Durchfahrt im Rahmen von Wegerechten bleibt kostenfrei – Parken auf Flächen der Flugplatz GmbH ist entgeltpflichtig.

2. Wie funktioniert die Kennzeichenerfassung?

  • Bei jeder Ein- und Ausfahrt werden Kennzeichen automatisch per Kamera erfasst.

  • Die Erfassung ist notwendig, um berechtigte Nutzer (z. B. Wegerecht, Vertragskunden, Anrainer) von gebührenpflichtigen Parkvorgängen abzugrenzen.

  • Die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform: Kennzeichen und Parkzeiten werden ausschließlich zur Abrechnung gespeichert und nach Ablauf der gesetzlichen Fristen gelöscht (vgl. AGB, Teil E – Datenschutzinformation).

3. Wer muss zahlen und wer nicht?

  • Kostenfrei:

    • Fahrzeuge, die ausschließlich im Rahmen eines dinglichen Wegerechts einfahren (Durchfahrt, Be-/Entladen, Abfahrt).

    • Diese Fahrzeuge sollen im Vorfeld registriert sein, um Fehlbuchungen zu vermeiden.

  • Entgeltpflichtig:

    • Alle Fahrzeuge, die auf Flächen der Flugplatz GmbH abgestellt werden.

    • Besucher und Kunden von Anrainern, soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht.

    • Mitglieder von Vereinen oder Firmen am Flugplatz, soweit keine gesonderte Vereinbarung besteht und ein Kundenkonto eingerichtet ist.

4. Welche Regelung gilt für Mieter, Vereine und Anrainer?

  • Mieter / Pächter / Vereine können Vertragskunde werden. Ihnen wird ein Kontingent in Höhe ihrer tatsächlich vorhandenen Stellplätze eingerichtet.

  • Innerhalb des Kontingents: kostenfreie oder vergünstigte Abrechnung über das Kundenkonto.

  • Darüber hinaus: jede weitere Nutzung gilt als Parken auf Flächen der Flugplatz GmbH und wird nach Normaltarif abgerechnet.

  • Wichtig: die Parkplätze müssen baurechtlich genehmigt und dem Grundstück zuordenbar sein. Der Nachweis hierzu ist vom Vertragspartner zu erbringen.

5. Ich bin Besucher einer Halle, eines Vereins oder einer Firma – was gilt für mich?

  • Grundsätzlich zahlen Besucher den Normaltarif.

  • Einige Betriebe oder Vereine können jedoch für ihre Besucher Sonderregelungen treffen, z. B. durch Freischaltung über ihr Kundenkonto. Bitte erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem Gastgeber.

6. Wie kann ich die Gebühren bezahlen?

  • Über die PRM-Webseite (ParkRaumManagement GmbH). Bitte beachten Sie, dass dies nur innerhalb von 48 Stunden nach Ausfahrt möglich ist.

  • Über gängige Drittanbieter-Apps, die auf der Beschilderung ausgewiesen sind.

  • Vertragskunden haben die Möglichkeit, ihre Abrechnung zentral über das Kundenkonto laufen zu lassen.

7. Wo finde ich die Preise und Bedingungen?

  • Die jeweils gültige Preisliste ist auf allen relevanten Flächen ausgeschildert.

  • Alle Details sind in den AGB der Flugplatz GmbH (Teil B–E) geregelt.